IfS-Zeichen für Sachverstand

Dipl.-Ing. Markus Weber M.A.

Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel und von Luftverkehrsemissionen

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Im Zuge der Umsetzung des EU-Emissionshandels in Deutschland sind bereits erste Klagen geführt worden. In der folgenden Zusammenstellung sind einige bekanntere Gesetzesurteile aufgeführt.

Urteile europäischer Gerichte

Urteil des eurtopäischen Gerichtshof erster Instanz vom 25. November 2005 (Az.: T-178/05)

 

Der europäische Gerichtshof erster Instanz hat entschieden, dass der von Großbritannien eingereichte zweite Allokationsplan nicht aus formalen Gründen von der EU Komission hätte abgewiesen werden dürfen. Nach Ansicht des europäischen Gerichtshofs erster Instanz müsse die Korrektur von Allokationsplänen so lange möglich bleiben bis ein endgültiger Allokationsplan verabschiedet worden sei. Demnach sei die europäische Komission nun gefordert den zweiten Allokationsplan inhaltlich zu überprüfen.

 

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des europäischen Gerichtshof erster Instanz vom 25.11.2005
(englisch, .html-Datei, 57 KB)

Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften

 

Urteil des eurtopäischen Gerichtshof erster Instanz vom 7. November 2007 (Az.: T-374/04)

 

Der europäische Gerichtshof erster Instanz hat entschieden, dass die im deutschen ZuG 2007 verankerte ex-post Korrektur zulässig und mit europäischem Recht vereeinbar ist.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des europäischen Gerichtshof erster Instanz vom 07.11.2007
(englisch, .pdf-Datei, 254 KB)

Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften

 

Beschlüsse des eurtopäischen Gerichtshof erster Instanz vom 1. Oktober 2007 (Az.: T-27/07 und T-489/04)

 

Der europäische Gerichtshof erster Instanz hat Klagen von US Steel gegen die europäische Kommission wegen der Kürzung des slowakischen Allokationsplans für die erste Handelsperriode (2005-2007) und die zweite Handelsperiode (2008-2012) als unzulässig zurückgewiesen, weil die individuelle Zuteilungsentscheidung für US Steel nicht durch die europäische Kommission, sondern die slowakische Regieruzng vorgenommen worden sei.

 

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Beschluss des europäischen Gerichtshof erster Instanz vom 1.10.2007 (T27/07)
(englisch, .html-Datei, 60KB)

Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften

Beschluss des europäischen Gerichtshof erster Instanz vom 1.10.2007 (T489/04)
(englisch, .html-Datei, 49 KB)

Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften

 

Urteil des Gerichtshofs der europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2008 (Az.: C-127/07)

 

Der Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften hat die Nichteinbeziehung des Chemiesektors und des Nichteisenmetallsektors in den Anwendungsbereich der Emissionshandels-Richtlinie in der ersten Anwendungsphase des EU Emissionshandels als gerechtfertigt betrachtet.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften vom 16.12.2008 (C-127/07)
(englisch, .html-Datei, 53KB)

Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften

 

Urteil des Gerichtshofs der europäischen Gemeinschaften vom 23. September 2009 (Az.: T-263/07 und T-183/07)

 

Der Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften hat die Kürzung der nationalen Allokationspläne für die zweite Handelsperiode des EU Emissionshandels (2008-2012) von Polen und Estland durch die europüäische Kommission für nichtig erklärt.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften vom 23.09.2009 (T-263/07)
(englisch, .pdf-Datei, 247 KB)

Urteil des Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften vom 23.09.2009 (T-183/07)
(englisch, .pdf-Datei, 309 KB)

Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften

 

Urteil des Gerichtshofs der europäischen Gemeinschaften vom 22. März 2011 (Az.: T-369/07)

 

Der Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften hat die Kürzung des nationalen Allokationsplans für die zweite Handelsperiode des EU Emissionshandels (2008-2012) von Lettland durch die europüäische Kommission für nichtig erklärt.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften vom 22.03.2011 (T-369/07)
(deutsch, .html-Datei, 19 KB)

Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften

 

Urteil des Gerichtshofs der europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 2011 (Az.: C-366/10)

 

Der Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften hat dem Einbezug des internationalen Luftverkehrs in den EU Emissionshandels zugestimmt.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften vom 21.12.2011 (C-366/10)
(deutsch, .pdf-Datei, 601 KB)

Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften

 

Urteile deutscher Gerichte

Ablehung der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgerichts vom 14.5.2007 (Az: 1 BvR 2036/05)

 

Das Bundesverfassunggericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verrfassungsbeschwerde bezog sich unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2005 (BVerwG 7 C 26.04) und b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 9. November 2004 (Nr. W 4 K 04.948) und mittelbar gegen §§ 3 bis 9, 17 bis 21 des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG) vom 8. Juli 2004 (BGBl I S. 1578)

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Ablehung der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgerichts vom 14.5.2007 (Az: 1 BvR 2036/05)
(deutsch, .html-Datei, 52 KB)

Bundesverfassungsgericht

 

Ablehung der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgerichts vom 3.5.2007 (Az: 1 BvR 1847/05)

 

Das Bundesverfassunggericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verrfassungsbeschwerde bezog sich gegen  das Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007) vom 26. August 2004 (BGBl I S. 2211)

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Ablehung der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgerichts vom 3.5.2007 (Az: 1 BvR 1847/05)
(deutsch, .html-Datei, 10 KB)

Bundesverfassungsgericht

 

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.3.2007 (Az: 1 BvF 1/05)

 

In dem von der Landesregierung Sachsen-Anhalt  eingeleiteten Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 12 des Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007) vom 26. August 2004 (BGBl I S. 2211) mit Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 a des Grundgesetzes vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht am 13. März 2007 beschlossen, dass § 12 des Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007) vom 26. August 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2211) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.3.2007 (Az: 1 BvF 1/05)
(deutsch, .html-Datei, 96 KB)

Bundesverfassungsgericht

 

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.12.2009 (Az: 1 BvR 3151/07)

 

Mit Beschluss vom 10. Dezember 2009 hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2007 zum zweiten Erfüllungsfaktor aufgehoben.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.12.2009 (Az: 1 BvR 3151/07)

Bundesverfassungsgericht

 

Urteils des Bundesgerichtshofs vom 15.09.2011 (Az: III ZR 240/10)

 

Die gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 TEHG 2004 (siehe jetzt § 9 Abs. 2 Satz 6 TEHG 2011) als Verifizierer tätige sachverständige Person oder Stelle ist Beamter im haftungsrechtlichen Sinn.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.09.2011 (Az: III ZR 240/10)

Bundesgerichtshof

 

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 30. Juni 2005 (Az.: BVerwG 7 C 26.04)

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2005 entschieden, dass die Einführung eines Emissionshandelssystems durch das am 15. Juli 2004 in Kraft getretene Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG – mit höherrangigem Recht vereinbar ist.

Die Klägerin rügte, dass durch die Einführung des Emissionshandelssystems in den immissionsschutzrechtlich genehmigten Bestand ihrer Anlage eingegriffen und sie dadurch in ihrem Eigentumsrecht und ihrer Berufsfreiheit verletzt werde. Das Verwaltungsgericht hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen.

Die Sprungrevision hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Es hat die durch Gemeinschaftsrecht vorgegebene grundlegende Entscheidung für die Einführung des Emissionshandelssystems am Maßstab europäischer Grundrechte geprüft. Diese Prüfung ergebe, dass weder in den europarechtlich geltenden Eigentumsschutz noch in die ebenfalls europarechtlich gewährleistete Berufsfreiheit unverhältnismäßig eingegriffen werde. Soweit das TEHG eigenständigen nationalen Regelungsgehalt habe, sei auch kein Verstoß gegen Bestimmungen des Grundgesetzes erkennbar; insbesondere seien die im TEHG getroffenen Zuständigkeitsregeln mit den verfassungsrechtlichen Kompetenzbestimmungen vereinbar.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2005 (Az.: BVerwG 7 C 26.04)
(deutsch, pdf.-Datei, 117 KB

Bundesverwaltungsgericht Leipzig

 

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 16. Oktober 2007 - (Az.: BVerwG 7 C 6.07)

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil vom 16. Oktober 2007 folgende Leitsätze in seinem Urteil angezogen:

  • Der Begriff der Verbrennung in § 13 Abs. 2 Satz 1 ZuG 2007 ist im naturwissenschaftlichen Sinn auszulegen.
  • Der Verordnungsgeber wird durch § 13 Abs. 2 Satz 2 ZuG 2007 nicht zu einer eigenständigen Regelung des Verbrennungsbegriffs ermächtigt.
  • Zuteilungen an Optionsanlagen (§ 7 Abs. 12 i.V.m. § 11 ZuG 2007) sind nicht gemäß § 4 Abs. 4 ZuG 2007 anteilig zu kürzen.
  • Wendet die Behörde bei ihrer Ermittlung der für den Kürzungsfaktor relevanten Zuteilungsmenge eine Verordnungsregelung an, deren Nichtigkeit nachträglich festgestellt wird, kommt eine gerichtliche Korrektur des Kürzungsfaktors nicht in Betracht.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2007 (Az.: BVerwG 7 C 6.07)
(deutsch, pdf.-Datei, 94 KB

Bundesverwaltungsgericht Leipzig

 

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 16. Oktober 2007 - (Az.: BVerwG 7 C 28.07)

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil vom 16. Oktober 2007 folgende Leitsätze in seinem Urteil angezogen:

  • Der Begriff der Verbrennung in § 13 Abs. 2 Satz 1 ZuG 2007 ist im naturwissenschaftlichen Sinn auszulegen.
  • Der Verordnungsgeber wird durch § 13 Abs. 2 Satz 2 ZuG 2007 nicht zu einer eigenständigen Regelung des Verbrennungsbegriffs ermächtigt.
  • Wendet die Behörde bei ihrer Ermittlung der für den Kürzungsfaktor relevanten Zuteilungsmenge eine Verordnungsregelung an, deren Nichtigkeit nachträglich festgestellt wird, kommt eine gerichtliche Korrektur des Kürzungsfaktors nicht in Betracht.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2007 (Az.: BVerwG 7 C 28.07)
(deutsch, pdf.-Datei, 90 KB

Bundesverwaltungsgericht Leipzig

 

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 16. Oktober 2007 - (Az.: BVerwG 7 C 29.07)

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil vom 16. Oktober 2007 folgende Leitsätze in seinem Urteil angezogen:

  • Die Zuteilungen von Emissionsberechtigungen an Optionsanlagen im Sinne von § 7 Abs. 12 ZuG 2007 unterliegen keiner anteiligen Kürzung nach § 4 Abs. 4 ZuG 2007.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2007 (Az.: BVerwG 7 C 29.07)
(deutsch, pdf.-Datei, 71 KB

Bundesverwaltungsgericht Leipzig

 

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 16. Oktober 2007 - (Az.: BVerwG 7 C 33.07)

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil vom 16. Oktober 2007 folgende Leitsätze in seinem Urteil angezogen:

  • Die anteilige Kürzung von Zuteilungen zur Einhaltung des Emissionsbudgets ist mit Gemeinschaftsrecht und mit Verfassungsrecht vereinbar.
  • Den Kürzungsfaktor hat die Behörde vor Erteilung der Zuteilungsbescheide auf der Grundlage einer Prognose über die relevante Zuteilungsmenge zu ermitteln. Der Kürzungsfaktor ist aufgrund seiner Funktion in der Zuteilungsperiode unveränderlich.
  • Die behördliche Prognose über die Zuteilungsmenge ist gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Behörde generell einen unzutreffenden Prognosemaßstab zugrunde gelegt hat. Individuelle Allokationsfehler im Zuteilungsverfahren sind nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Prognoseentscheidung in Frage zu stellen.
  • Von der anteiligen Kürzung betroffene Anlagenbetreiber haben keinen Anspruch auf Ausgleich durch zurückfließende Berechtigungen infolge nachträglicher Korrekturen.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2007 (Az.: BVerwG 7 C 33.07)
(deutsch, pdf.-Datei, 122 KB

Bundesverwaltungsgericht Leipzig

 

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 24. September 2009 - (Az.: BVerwG 7 C 02.09)

 

Das Bundesverwaltungsgericht entschied in seinem Urteil über die Anwendung des Umweltinformationsgesetz im Zusammenhang mit der DEHSt vorliegenden Daten zum Emissionshandel.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 2009 (Az.: BVerwG 7 C 02.09)
(deutsch, pdf.-Datei, 165 KB

Bundesverwaltungsgericht Leipzig

 

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 18. Februar 2010 - (Az.: BVerwG 7 C 10.09)

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil vom 18. Februar 2010 entschieden, dass die für die Überprüfung der Emissionsberichte zuständigen Landesbehörden verpflichtet sind, ein erstelltes Monitoring-Konzept zu überprüfen und bei Übereinstimmung mit den dafür geltenden Bestimmungen zu genehmigen.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 2010 (Az.: BVerwG 7 C 10.09)
(deutsch, pdf.-Datei, 52 KB

Bundesverwaltungsgericht Leipzig

 

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 21. Dezember 2010 - (Az.: BVerwG 7 C 23.09)

 

Offene Ansprüche auf Mehrzuteilung von Berechtigungen sind mit Ablauf der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 ersatzlos untergegangen und nicht durch Zuteilung von Berechtigungen für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 zu erfüllen.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2010 (Az.: BVerwG 7 C 23.09)
(deutsch, pdf.-Datei, 103 KB

Bundesverwaltungsgericht Leipzig

 

Urteile des VG Koblenz vom 6. April 2009 (Az 1 K 1305/08.KO)

 

Das VG Koblenz hat am 6. April 2009 geurteilt, dass der Kläger, ein Anlagenbetreiber im Sinne des TEHG, nicht nur Anspruch auf Billigung seines Monitoring-Konzeptes habe, sondern auch einen Anspruch auf Genehmigung.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteile des VG Koblenz vom 6. April 2009 (Az: 1 K 1305/08.KO)
(deutsch, .html-Datei, 221 KB)

Verwaltungsgericht Koblenz

 

Beschluss des VG Karlsruhe vom 18. Oktober 2004 (Az.: 10 K 2205/04)

 

Nach dem Inkrafttreten des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) vom 08.07.2004 (BGBl. I S. 1578) hat die Antragstellerin am 23.07.2004 Klage gegen das Land Baden-Württemberg erhoben (10 K 1993/04). Sie beantragt, die in § 4 Abs. 7 Satz 1 TEHG angeordnete Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen ihrer Anlage zur Herstellung von Zementklinker aufzuheben. Hilfsweise beantragt sie festzustellen, dass die in §§ 4, 5 und 6 Abs. 1 TEHG geregelten Pflichten nicht Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen der Anlagen sind.

Am 16.08.2004 hat die Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt; Antragsgegner ist das Land Baden-Württemberg. Sie beantragt, festzustellen, dass ihre Klage 10 K 1993/04 aufschiebende Wirkung hat, hilfsweise im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO festzustellen, dass sie vorläufig die in §§ 4, 5 und 6 Abs. 1 TEHG geregelten Pflichten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens 10 K 1993/04 nicht erfüllen muss.

Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, für den das Verwaltungsgericht Karlsruhe örtlich zuständig ist, hat keinen Erfolg. Soweit sie im Hauptantrag begehrt festzustellen, dass ihre Klage aufschiebende Wirkung hat, ist der Antrag unbegründet, weil die Anfechtungsklage nicht statthaft ist. Auch die hilfsweise beantragte Sicherungsanordnung kann nicht ergehen.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Beschluss des VG Karsruhe vom 18. Oktober 2004 (Az.: 10 K 2205/04)
(deutsch, .pdf-Datei, 83 KB)

Verwaltungsgericht Karlsruhe

 

Beschluss des VG Würzburg vom 9. November 2004 (Az: W 4 S 04.1030)

 

Am 26. Juli 2004 erhob die Antragstellerin Klage (W 4 K 04.948) gegen den Freistaat Bayern mit dem Antrag, gemäß § 113 Abs. 1 VwGO die in § 4 Abs. 7 Satz 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) vom 8. Juli 2004 (BGBl. I 1578) angeordnete Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung(en) der Anlage(n) zur Herstellung von Zementklinker auf dem Werksgelände der Antragstellerin aufzuheben; hilfsweise: gemäß § 43 Abs. 1 VwGO festzustellen, dass die in §§ 4, 5 und 6 Absatz 1 TEHG geregelten Pflichten nicht Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung(en) der Anlage(n) zur Herstellung von Zementklinker auf dem Werksgelände der Antragstellerin sind. Die Klage ziele auf eine Inzidentkontrolle der für das Handelssystem konstitutiven Pflichtenregelungen im TEHG. Es werde eine Aussetzung des Verfahrens angestrebt, damit nach Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeholt werden könne.

Ein Anordnungsgrund ist nicht glaubhaft gemacht (siehe auch VG Karlsruhe, B.v. 18.10.2004, 10 K 2205/04). Die Kammer hält es der Antragstellerin für zumutbar, mit ihrem Werk einstweilig am Emissionshandel teilzunehmen. Die Antragstellerin hat nicht näher dargelegt, ob bzw. welche technischen Maßnahmen oder unternehmerische Entscheidungen für ihr Werk von der Frage abhängen, ob die sich aus §§ 4, 5 und 6 Abs. 1 TEHG ergebenden Pflichten gelten. Die erkennbare Unsicherheit über das Ergebnis des Zuteilungsverfahrens, ob also die zugeteilten Berechtigungen ausreichen oder ein Zukauf erforderlich wird, vermag einen Anordnungsgrund noch nicht zu rechtfertigen. Es kann gut sein, dass die Antragstellerin die beanspruchten Berechtigungen ungekürzt bekommt. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften geht davon aus, dass sich durch den Emissionshandel die EU-weiten Kosten zur Verringerung von Treibhausgasemissionen um 25 bis 30 % verringern lassen. Für Deutschland sollen Studien vorliegen, in welchen die gesamtwirtschaftlichen Kostenvorteile des Einsatzes des Emissionshandels auf bis zu 500 Millionen EUR pro Jahr geschätzt werden (siehe die amtliche Begründung des TEHG, BT-Drucks. 15/2328, S. 7 und 9). Die vorläufige Teilnahme am Emissionshandel dürfte noch nicht zu irreversiblen Folgen führen. Natürlich muss die Antragstellerin auch eine ungünstige Entwicklung einkalkulieren. Es geht zunächst nur um eine Erhöhung der Produktionskosten, wie sie z.B. auch bei steigenden Energiepreisen eintritt. Erstmals im Jahre 2006 müssen Berechtigungen abgegeben und etwa fehlende Berechtigungen zugekauft werden. Die sich aus § 5 TEHG (Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht) ergebenden Pflichten führen zu keinen wesentlichen Beeinträchtigungen. Das gilt insbesondere für die Ermittlung der CO2 – Emissionen, denn die für das Werk der Antragstellerin in jüngerer Zeit erteilten (Änderungs-)Genehmigungen schreiben bereits CO2 –Messungen vor. Obwohl die Antragstellerin sich auf die Verfassungswidrigkeit eines förmlichen Gesetzes beruft, scheitert einstweiliger Rechtsschutz noch nicht am „Verwerfungsmonopol“ des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1Satz 1 GG. Das Verfassungsgebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) kann nämlich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Abweichung von Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG rechtfertigen (siehe Kopp/Schenke, § 80, RdNr. 161). Es kann hier offen bleiben, ob bereits ernstliche Zweifel an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes genügen. Die Kammer hat aber an der Verfassungsmäßigkeit des TEHG keine Zweifel. Sie hat nämlich im Hauptsacheverfahren die Klage abgewiesen. Insoweit kann auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom gleichen Tag (W 4 K 04.948) verwiesen werden.

Auch wenn man die Erfolgsaussichten in der Hauptsache außer Acht lässt, misst die Kammer bei der Abwägung der widerstreitenden Belange dem öffentlichen Interesse an einem termingerechten Beginn des Emissionshandels das größere Gewicht bei. Hierbei muss insbesondere die europarechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der EG-Richtlinie berücksichtigt werden, deren Verletzung schwerwiegende Konsequenzen (siehe Art. 226 bis 228 EG) nach sich ziehen könnte. Im Hinblick auf die europarechtliche Determinierung des TEHG kann es letztlich nur um eine Nachbesserung bei den Übergangsvorschriften und der Zuständigkeitsregelung gehen; dagegen kann das System des Emissionsrechtehandels als solches nicht mehr in Frage gestellt werden.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Beschluss des VG Würzburg vom 9. November 2004 (Az: W 4 S 04.1030)
(deutsch, .pdf-Datei, 197 KB)

Verwaltungsgericht Würzburg

 

Urteil des VG Würzburg vom 9. November 2004 (Az: W 4 K 04.948)

 

Das Urteil der VG Würzburg bezieht sich auf den vorhergehenden Beschluß und enthält folgende Leitsätze:

1. Eine Anfechtungsklage gegen § 4 Abs. 7 Satz 1 TEHG ist nicht statthaft.

2. Die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des TEHG kann über eine Feststellungsklage erreicht werden.

3. Das TEHG kann am Grundgesetz nur insoweit gemessen werden, als die Richtlinie 2003/87/EG bei der Umsetzung einen Spielraum lässt.

4. Das TEHG ist mit den Art. 14, 12, 83, 87 Abs. 3 GG vereinbar.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des VG Würzburg vom 9. November 2004 (Az: W 4 K 04.948)
(deutsch, .pdf-Datei, 201 KB)

Verwaltungsgericht Würzburg

 

Beschluss des OVG Berlin vom 5. März 2009 (Az: 12 B 13.08)

§ 22 TEHG (idF vom 8. Juli 2004) und § 23 ZuG 2007 ermächtigen nur zur Erhebung kostendeckender Gebühren für Amtshandlungen nach diesen Gesetzen, die den Anlagenbetreibern individuell zurechenbar sind. Die mit der Erhebung der allgemeinen Emissionshandelsgebühr nach der EHKostV 2007 bezweckte Gebührenfinanzierung der gesamten Tätigkeit der DEHSt ist von den gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen nicht gedeckt.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg vom 5.3.2009 (Az: 12 B 13.08)
(deutsch, .pdf-Datei, 65 KB)

Oberverwaltungsgericht Berlin

 

Beschluss des OVG Berlin vom 28. November 2005 (Az: OVG 12 S 9.05 und VG 10 A 109.05 Berlin)

Das OVG Berlin hat am 28. November 2006 die Beschwerde gegen einen Beschluss des VG Berlin bezüglich eines Widerspruch der Antragstellerin (Betreiber einer Glasschmelzanlage zur Herstellung von Flachglas mit einer Schmelzleistung von mehr als 20 Tonnen je Tag) gegen den Kostenbescheid nach EHKostV 2007 zurück gewiesen.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg vom 28.11.2005 (Az: OVG 12 S 9.05 und VG 10 A 109.05 Berlin)
(deutsch, .pdf-Datei, 80 KB)

Oberverwaltungsgericht Berlin

 

Urteile des VG Berlin vom 19. November 2010 (Az -VG 10 278.08)

 

Gibt ein Anlagenbetreiber bis zum 30. April eines Jahres eine Anzahl von Emissionsberechtigungen ab, die der im - vom Sachverständigen als zufrieden stellend bewerteten - Bericht über die Emissionen der Anlage im Vorjahr ausgewiesenen Menge von Emissionen entspricht, darf eine Zahlungspflicht gemäß § 18 Abs 1 Satz 1 TEHG gegen ihn nicht festgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich die im Bericht ausgewiesene Emissionsmenge als zu gering erweist. Der Anlagenbetreiber bleibt dann jedoch zur Abgabe der weiteren Berechtigungen verpflichtet.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des VG Berlin vom 19. November 2010 (Az: VG 10 278.08)

Verwaltungsgericht Berlin

 

 

Urteile des VG Berlin vom 17. November 2006 (Az -VG 10 A 502.05)

 

Die Klage eines Zementherstellers auf Berücksichtigung von Kohlendioxid Emissionen aus Lehm, Styropor, Papierfangstoff und Sägemehl als prozessbedingte Emissionen hat das VG Berlin am 17. November 2006 abgewiesen.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des VG Berlin vom 17. November 2006 (Az: VG 10 A 502.05)
(deutsch, .zip-Datei, 5,9 MB)

Verwaltungsgericht Berlin

 

Urteile des VG Berlin vom 7. April 2005 (Az - für die sog. Nichtoptierer: VG 10 A 255.05; - für die sog. Optierer: VG 10 A 372.05)

 

Das VG Berlin hat am 7. April 2006 mehrere Klagen diverser Unternehmen der Energiewirtschaft und Industrie auf Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen als Musterverfahren verhandelt und entschieden. Die Klagen wurden abgewiesen.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteile des VG Berlin vom 7. April 2005 (Az: VG 10 A 255.05 und VG 10 A 372.05)
(deutsch, .html-Datei, 223 KB)

Verwaltungsgericht Berlin

 

Urteile des VG Berlin vom 1. Februar 2008 - VG 10 A 436.05, VG 10 A 438.05, VG 10 A 510.05 und VG 10 A 37.06

 

Die Kostenverordnung zum Treibhaus-Emissionshandelsgesetz und zum Zuteilungsgesetz 2007 ist in wesentlichen Teilen nichtig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat deshalb vier gegen die Erhebung von Gebühren für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen gerichteten Klagen stattgegeben und die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zur Rückerstattung der erhobenen Gebühren zuzüglich Zinsen verurteilt.

Originaltext

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Urteile des VG Berlin vom 1. Februar 2008 - VG 10 A 436.05, VG 10 A 438.05, VG 10 A 510.05 und VG 10 A 37.06
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Verwaltungsgericht Berlin

 

Urteil des VG Berlin vom 31. Mai 2007 - VG 10 A 322.06

 

Das Gericht weist die Klage auf Zuteilung eines Raffineriebetreibes auf eine Zuteilung nach der Härtefallregelung zurück

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des VG Berlin vom 31. Mai 2007 - VG 10 A 322.06
(deutsch, .pdf-Datei, 727 KB)

Verwaltungsgericht Berlin

 

Urteil des VG Berlin vom 31. Mai 2007 - VG 10 A 275.06

 

Die anteilige Kürzung der Zuteilung ist bei einer Zuteilung gemäß der Härtefallregelung unzulässig.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des VG Berlin vom 31. Mai 2007 - VG 10 A 275.06
(deutsch, .pdf-Datei, 424 KB)

Verwaltungsgericht Berlin

Urteile österreichischer Gerichte

Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 11. Oktober 2006 (Az -G 138-142/05, V 97-101/05-20 G 7/06, V 3/06-16)

 

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat u.a. entschieden, daß § 13 Abs. 4 des österreichischen Bundesgesetzes über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (Emissionszertifikategesetz) verfassungswidrig sei.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 11. Oktober 2006 (Az -G 138-142/05, V 97-101/05-20 G 7/06, V 3/06-16)
(deutsch, .pdf-Datei, 88 KB)

Verfassungsgerichtshof (Österreich)

Urteile U.S.-amerikanischer Gerichte

Urteil des US Court of Appeals for the Second Circuit vom 21. September 2009 (05-5104-cv and 05-5119-cv)

 

Das Gericht urteilte, dass Stromversorger auch für Klimaschäden haftbar sind und auf Schadensersatz verklagt werden können.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Judgement of US Court of Appeals for the Second Curcuit vom 21. September 2009 (05-5104-cv 05-5119-cv)
(English, .pdf-file, 511 KB)

U.S Court of Appeals for the Second Curcuit

Urteile kanadischer  Gerichte

Urteil des kanadischen Federal Court vom 20. Oktober 2008 (2008 FC 1183)

 

Der kanadische Federal Court hat eine Klage zurückgewiesen, nach der die kanadische Regierung die Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll in nicht genügender Weise umgesetzt zu haben.

Originaltext

Quelle des Originaltextes

Urteil des kanadischen Federal Court vom 20. Oktober 2008 (2008 FC 1183)
(englisch, .pdf-Datei, 179 KB)

Federal Court (Kanada)

 

 

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