IfS-Zeichen für Sachverstand

Dipl.-Ing. Markus Weber M.A.

Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel und von Luftverkehrsemissionen

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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben auf Grund ihrer vor der Bestellung nachgewiesenen persönlichen und fachlichen Eignung zur Gutachtenerstattung besondere Gutachterzuständigkeiten. Dazu gehören Gutachten im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaft, Polizei (als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) oder Gerichtsvollziehern. Diese  werden als sogenannte  Gerichtsgutachten bezeichnet. Von den Gerichten sollen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, wenn die Beantwortung des Beweisthemas in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, anderen Sachverständigen vorgezogen werden (siehe z.B. § 404 Abs. 2 ZPO; § 73 Abs. 2 StPO oder § 98 VwGO).

Nach  Mitteilung der Deutschen Emissionshandelsstelle wurden bereits Widersprüche bei 799 Zuteilungsbescheiden nur für die erste Handelsperiode (2005-2007) des EU-Emissionshandels eingelegt.

 

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